Zweispurigkeit des Strafrechts
- Zweispurigkeit des Strafrechts
Zweispurigkeit des Strafrechts,
die
Regelung, dass strafbare Handlungen nicht nur Strafen, sondern neben ihnen oder an ihrer Stelle auch vom
Verschulden des Täters unabhängige, an dessen Gefährlichkeit anknüpfende
Maßregeln der Besserung und Sicherung nach sich ziehen können.
Universal-Lexikon.
2012.
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